Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die digitale Werbeflächenvermietung der
Friesinger Handel & Marketing GmbH

Leitersdorf 177, 8330 Feldbach

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1.Allgemeines

1.1. Die folgenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen sollten im Interesse einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Kunden der Friesinger Handel & Marketing GmbH die gemeinsame Vertragsgrundlage beschreiben und ergänzend festlegen. Diese ABGs beziehen sich lediglich auf den Unternehmensgegenstand der digitalen Werbeflächenvermietung, insbesondere für den Werbeturm am Standort Leitersdorf 177, 8330 Feldbach. Andere Unternehmensgegenstände der Friesinger Handel & Marketing GmbH sind hiervon nicht betroffen.

1.2.Die Friesinger Handel & Marketing GmbH erbringt Ihre Leistungen für die digitale Werbeflächenvermietung ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass diese durch die Friesinger Handel & Marketing GmbH ausdrücklich zugestimmt wurde

.1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Friesinger Handel & Marketing GmbH und dem Auftraggeber für die Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Schriftform. Diese gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch ohne diese nochmals ausdrücklich zu vereinbaren.

1.5. Die Verantwortung für die Inhalte der ausgestrahlten Werbesujets trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, sowie für wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Rechtsverletzungen. Sämtliche durch solche Verletzungen entstehenden Kosten, sind der Friesinger Handel & Marketing GmbH umgehend zu ersetzten.

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen eines noch abzuschließenden Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen dieser AGBs. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst am nächsten kommen.

2. Angebot

2.1. Aufträge werde nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme, Ablehnung oder Abänderungen erfolgen ebenfalls schriftlich.

1. 2.2. Die Friesinger Handel & Marketing GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen, diese gilt insbesondere bei einem Verstoß in einem Werbesujet: gegen die guten Sitten oder behördlichen Vorschriften, sowie für

2. jegliche Abbildungen von sexistischen oder pornografischen Darstellungen, sowie von

3. Gewalt- und Kriegsszenen.

 

2.3. Im Falle einer Beanstandung des Österreichischen Werberates der jeweiligen Sujets, ist die Friesinger Handel & Marketing GmbH zum jederzeitigen Rücktritt und somit zur Einstellung der Ausstrahlung dieser Sujets berechtigt. Eine Rückerstattung bezahlter Rechnungen oder Anspruch auf Gutschriften sind ausgeschlossen.

2.4. Keine Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungen von nicht konsumierter Einschaltzeit.

2.5. Die Friesinger Handel & Marketing GmbH behält sich vor, die Einschaltzeit und Platzierung des jeweiligen Werbesujets selbst zu bestimmen. Der Auftraggeber hat diesbezüglich kein Mitspracherecht.

2.6. Für das Schriftformerfordernis der Auftragserteilung/-annahme/-ablehnung ist eine E-Mail-Nachricht ausreichend.

3. Preise

3.1. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Werbeabgabe.

3.2. Aufträge mit einer Sendezeit bis zu einem Monat sind im Voraus fällig. Aufträge, die über einem Monat Sendezeit hinausgehen sind monatlich am Ersten eines jeden Monates für diese im Voraus fällig. Die erste Zahlung ist im Monat der ersten Werbeausstrahlung fällig.

3.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt als vereinbart, dass allfällig gewährte Rabatte und Skonti zur Gänze als nicht gewährt gelten und es wird somit – im Falle des Zahlungsverzuges – der ungekürzte in Rechnung gestellte Betrag sofort fällig. Zahlungen gelten erst mit UNWIDERRUFLICHEN Eingang am Konto der Friesinger Handel & Marketing als geleistet.

3.4. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen pro Jahr verrechnet. Die Friesinger Handel & Marketing GmbH ist jedoch berechtigt auch den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

3.5. Bei Teilzahlungen tritt bei Verzug einer Ratenzahlung Terminverlust ein und es sind die künftigen Raten ohne weitere Mahnung oder Aufforderung sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monaten ist die Friesinger Handel & Marketing zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. 3.6. Nebentätigkeiten/-leistungen, wie zB. Grafische Gestaltungen werden ANGEBOTEN und separat verrechnet. Eine Aufrechnung von etwaigen Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

3.6. Nebentätigkeiten/-leistungen, wie zB. Grafische Gestaltungen werden ANGEBOTEN und separat verrechnet. Eine Aufrechnung von etwaigen Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

4. Gewährleistung

4.1. Die Friesinger Handel & Marketing GmbH gewährleistet die Durchführung der Schaltung der Werbespots im vereinbarten Ausmaß bzw. der vereinbarten Sendezeit.

4.2. Sollte ein verschuldeter Ausfall von über 15% pro Monat der vereinbarten Sendezeit vorliegen, so wird dieser Ausfall von der Friesinger Handel & Marketing GmbH mit einer unentgeltlichen Verlängerung des Vertrages ausgeglichen. Eine Rückerstattung vom geleisteten Entgelt ist jedenfalls ausgeschlossen.

Ein Ausfall bis 15% der

vereinbarten Sendezeit bleibt jedenfalls unberührt und bedarf keiner ausgleichenden Maßnahmen durch die Friesinger Handel & Marketing GmbH.

4.3. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme,- Kälte- und Regenperioden ect., die Friesinger Handel & Marketing GmbH von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Friesinger Handel & Marketing GmbH von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruches frei.

4.4. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren nach sechs Monaten nach jeweiliger Leistungserbringung.

5. Kündigung

5.1. Die Laufzeit des Vertrages gilt vom jeweiligen Abschlussstichtag, sofern am Vertrag kein anderes Datum als „Vertragsstart-Datum“ festgelegt wird. Verträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat verlängern sich nicht automatisch. Verträge mit einer Laufzeit von über einem Monat, verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern dieser nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer oder Ablauf einer Verlängerung schriftlich gekündigt wird. 5.2. Das Vertragsverhältnis kann jedoch von der Friesinger Handel & Marketing GmbH ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn einem Monat, verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern dieser nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer oder Ablauf einer Verlängerung schriftlich gekündigt wird. 5.2. Das Vertragsverhältnis kann jedoch von der Friesinger Handel & Marketing GmbH ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn

1. der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten im Rückstand ist;

2. der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt;

3. über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;

4. die Leistung der Friesinger Handel & Marketing GmbH durch unverschuldete Umstände unmöglich gemacht wird (zB höhere Gewalt);

5. der Österreichische Werberat die zur Verfügung gestellten Werbesujets beanstandet;

6. die jeweilige Anlage örtlich verlegt wird;

Im Falle einer Kündigung aufgrund der obgenannten Fälle stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu.

6. Gerichtsstand

Es gilt das österreichische Recht als vereinbart. 

Friesinger Handel & Marketing GmbH
Leitersdorf im Raabtal 177, 8330 Feldbach, Österreich